Mit gut begründeter Entscheidung kommt das Amtsgericht Dortmund in seinem Beschluss vom 01.09.2020, Az.: 723 Cs-268 Js 1007/20-276/20, zu dem Ergebnis, dass das Wegrollen eines Einkaufswagens beim Beladen des Fahrzeuges mit Beschädigung eines anderen Fahrzeuges keinen Unfall im Straßenverkehr darstellt, und dies daher nicht zu einer Unfallflucht führt.
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