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„Donuts“ als verbotenes Kraftfahrzeugrennen?

Ein illegales Kraftfahrzeugrennen im Sinn der Vorschrift des § 315d I Nr.2 StGB verlangt einen Wettbewerb mindestens zweier Verkehrsteilnehmer. Ein solcher liegt dann nicht vor, wenn lediglich ein einzelner Verkehrsteilnehmer ohne zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit anderen einen sog. Donut fährt. Ein Kraftfahrzeugrennen kommt hierbei auch nicht nach § 315d I Nr. 3 StGB (Einzelraser) in Betracht, wenn es dabei an der hierfür erforderlichen Absicht der Erzielung einer höchstmöglichen Geschwindigkeit fehlt (LG Koblenz, 14.10.2020 – 4 Qs 60/20).


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