BVerfG 12.11.2020, 2 BvR 1616/18:
Betroffene in einem Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung haben grundsätzlich Anspruch auf Zugang auch zu Informationen (hier: Rohmessdaten), die sich nicht in der Bußgeldakte befinden, um den Vorwurf zu prüfen. Dies folgt aus dem Recht auf ein faires Verfahren.
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